Abmahnung

Abmahnung für Teilen bei Facebook

facebookEs kommt immer wieder vor.

Scheinbar machen sich viele die in den sozialen Netzwerken verkehren überhaupt keine Gedanken um das Thema Urheberrecht. Da werden munter Fotos und Grafiken geteilt, natürlich in den allermeisten Fällen ohne irgendwelche Quellenangaben oder gar Copyright-Hinweise. Das kann gut gehen, muss es aber nicht… Ich will jetzt hier nicht den Schlaumeier spielen aber ich wäre da vorsichtiger.

Diese Erfahrung musste jetzt auch eine gute Bekannte von mir machen, die scheinbar auch zu der Fraktion gehört, die arglos Dinge teilen, ohne eventuelle Urheber um Erlaubnis zu fragen. Jetzt ist der Ärger natürlich groß, denn 698,40 Euro werden jetzt gefordert und das ist kein Pappenstiel. Eine „gütliche“ Einigung wäre im übrigen mit 500 Euro etwas billiger.

Hallo habe gestern eine riesige Nachricht bekommem. Dernach muss ich 698,40 Euro zahlen für ein Foto, das ich in Facebook geteilt habe

Also kann man wieder einmal nur warnen, fremde Fotos oder Grafiken einfach über Facebook und Twitter zu teilen, nur weil sie einem so gut gefallen. Wir Blogger sind etwas näher dran am Thema Urheberrecht und deshalb auch überwiegend etwas achtsamer. Und wer nur ab und an mal in den sozialen Netzwerken unterwegs ist, der macht sich um so etwas wie ein Urheberrecht eventuell nur wenig oder überhaupt keine Gedanken.

Wer Fotos teilen möchte darf sich aber gerne in meinem Pinterest-Account oder auf meinem Foto-Blog bedienen. Dort sind alle ca. 1100 Aufnahmen von mir, es kommen in unregelmäßigen Abständen neue dazu und es besteht nicht die Gefahr einer Abmahnung. Aber eine kurze Info per PN wäre schon schön…

Über dieses Thema hatte ich übrigens vor 2 Wochen schon einmal einen Beitrag veröffentlicht.

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So ein Foto bei Facebook kann teuer werden

fotoJeden Tag werden unzählige Fotos ins Netz gestellt.

Doch Betreiber von Websites und Nutzer von sozialen Netzwerken wie zum Beispiel Facebook, Google+, Instagram oder Twitter kommen sehr oft mit dem Gesetz in Konflikt. Nämlich dann, wenn bei abgebildeten Personen keine Einwilligung für eine Veröffentlichung eingeholt wurde. Dann droht unter Umständen eine Abmahnung und die kann richtig teuer werden. Denn das Recht am eigenen Bild gehört zum Persönlichkeitsrecht eines Menschen.

Hier bei uns in Deutschland gilt dieses Recht am eigenen Bild. Das heißt dass Fotos die für den rein privaten Gebrauch, etwa für ein Fotoalbum, kein Problem darstellen. Anders sieht dies allerdings aus, wenn man Personen ungefragt fotografiert und diese Fotos dann auch noch ohne die Einwilligung dieser Personen ins Netz stellt. Dann kann man nach dem KunstUrhG (Kunsturhebergesetz) auf Unterlassung abgemahnt werden. Dieses über 100 Jahre alte Gesetz wurde erschaffen, nachdem Fotografen versucht hatten Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen, nachdem sie sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft hatten.

Da können dann 150 Euro Abmahngebühr plus eventuelle Schadenersatzforderung auf den Fotografen zukommen. Veröffentlicht man eine Nacktaufnahme einer Person ohne deren ausdrückliche Genehmigung, kann zu den Anwaltskosten auch noch eine Entschädigungssumme von 1000 – 5000 Euro drohen. Eine Genehmigung zum Fotografieren von Personen bedeutet im übrigen nicht, dass man die Fotos auch veröffentlichen darf. Dazu ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich und diese am besten schriftlich.

Möchte man Kinderfotos im Netz veröffentlichen, ist eine Genehmigung beider Elternteile erforderlich. Ab dem 14. Lebensjahr der abgebildeten Kindes benötigt man außerdem die Einwilligung der Minderjährigen. Auch sehr beliebt ist die Veröffentlichung alter Klassenfotos. Aber Vorsicht, auch hier ist die Genehmigung aller abgebildeten Personen, sprich aller Lehrer und Schüler, erforderlich. Dieser rechtliche Schutz der fotografierten Personen besteht für die Dauer von 50 Jahren nach der Erstellung des Fotos.

Gerade bei Facebook gibt es allerdings noch eine Grauzone, denn die weitaus meisten Nutzer veröffentlichen Fotos von sich. Wenn nur die entsprechenden Freunde und da auch nicht mehr wie 100 diese Fotos ansehen können, ist der oder die abgebildete Person besser um Erlaubnis zu fragen. Denn bisher geht man davon aus, dass in diesem Fall der/die Nutzer/in seine/ihre Fotos nicht öffentlich zugängig machen möchte.

Kommen wir zum letzten zu beachtenden Fall. Wenn fremde Personen „zufällig“ auf einem Foto erscheinen, etwa beim ablichten einer Sehenswürdigkeit oder bei einer Landschaftsaufnahme, darf man als Fotograf auch ohne deren Einverständnis diese Fotos veröffentlichen. Das gilt auch für den Fall, wenn Personen etwa bei Konzerten oder bei Schützenfesten fotografiert werden. Setzt man allerdings eine Person auf diesem Foto besonders in den Fokus, kann darin unter Umständen wieder eine Abmahnung drohen.

Man kommt quasi als Fotograf fast immer mit dem Gesetz in Konflikt. Zumindest wenn man nicht fragt… Ich werde jetzt mal meine Timeline durchgehen und sehen, wen ich so alles abmahnen kann…

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