Autobahn

Die Sache mit der Rettungsgasse

Das Thema Rettungsgasse scheint bei uns in Germanien ein sehr schwieriges zu sein.

Zwar hat mir die vergangene Woche bei meinem Aufenthalt im Saarland gezeigt das nicht überall Hopfen und Malz verloren ist, doch den meisten Fahrern – und hier sind nicht nur Auto- sondern auch LKW-Fahrer gemeint – scheint das Thema Rettungsgasse ziemlich am Arsch vorbei zu gehen. Deshalb finde ich es auch gut, das die Strafen bei notorischen Verweigerern deutlich angehoben wurden.

Dabei ist es doch eigentlich ziemlich einfach, einen Rettungsweg frei zu halten. Auf einer mehrspurigen Fahrbahn zum Beispiel fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links und alle anderen fahren weiter nach rechts. Und bei zwei Spuren dürfte selbsterklärend sein, das die Mitte freigehalten wird. Trotzdem funktioniert das in den meisten Fällen nicht, weil immer ein paar Neugiernasen darunter sind die sehen wollen, was denn den Stau verursacht oder die schlicht und ergreifend pennen.

Da sollte man wirklich beten, das niemand dieser Rettungsgassen-Verweigerer mal in einen Unfall verwickelt wird und selbst auf ein Rettungsfahrzeug wartet. Bei mir hat sich das eigentlich schon seit Jahren verinnerlicht, wenn ein Stau droht fahre ich entsprechend entweder weit links oder rechts. Gestern morgen hatte ich dann gleich einen inneren Vorbeimarsch. Da stand ich im Montagmorgengewohnheitsstau bei Idstein auf der A3 und die eine Besatzung der beiden Streifenwagen die durch wollten/mussten, pickten sich gleich mal 2 Aspiranten heraus, die die Rettungsgasse blockierten.

Mit dem 19.10.2017 drohen bei Nichtbildung der Gasse für die Rettungskräfte mindestens 200 Euro Bußgeld – statt zuvor 20 Euro. Werden Dritte durch dabei gefährdet, erhöht sich die Geldbuße auf 280 Euro. Kam es zu einem Sachschaden, liegt das drohende Bußgeld bereits bei 320 Euro. Hinzu kommt in den letzten beiden Fällen ein einmonatiges Fahrverbot.
Quelle: bussgeldkatalog.org

Im übrigen soll die Rettungsgasse bei Stau IMMER gebildet werden, ganz egal ob ein Einsatzfahrzeug hindurch fährt oder nicht. Die Ignoranten können sich gerne diesen Beitrag ausschneiden und an die Windschutzscheibe pappen, vielleicht hilfts ja. Und irgendwann reden wir dann mal über das Thema „Blinken wenn ich den Kreisverkehr verlasse“…

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Nur so ganz kurz bemerkt

reisszwecken

Jeder weiß ja, das LKW-Fahrer heutzutage eher ein Beruf für Idealisten ist.

Ständiger Zeitdruck, überfüllte Rastplätze, Staus und dann auch noch das Billigpersonal aus Südost-Asien, das hier vollends die Preise kaputt macht. Ich fahre zwar auch relativ viel, doch mit den jährlichen Kilometerleistungen der Trucker kann ich bei weitem nicht mithalten. Mir reichen auch die gefahrenen Kilometer im PKW, ständig nur eine Geschwindigkeit fahren wäre nichts für mich, zu ermüdend.

Doch bei so manchem LKW-Fahrer denke ich so insgeheim, das sicherlich ein Schutzengel auf dem Beifahrersitz hockt. Denn anders ist es wohl nicht zu erklären, das manche quasi den Windschatten des Vordermanns ausnutzen und höchstens 5 Meter Abstand abhalten. Das ist für mich schon hochgradig lebensmüde, denn wenn eben dieser Vordermann dann mal mehr oder weniger gezwungen den Anker werfen muss, dann hast du doch dahinter keine Chance mehr einen Auffahrunfall zu vermeiden.

Alleine gestern habe ich wieder mindestens 3 Spezialisten gesehen, die so hochgradig suizidgefährdet über die A3 rauschten. Vor allem musst du dich ja in einer Gefahrensituation einzig und alleine auf deine Reaktion und natürlich auf deine Bremsen verlassen, denn wenn du mit so einem knappen Abstand hinter einer undurchsichtigen Schrankwand her fährst, dann bist du schneller tot als lebendig.

Vielleicht haben die Jungs hinterm Lenkrad auch geheime Superkräfte, da muss ich mich mal bei Maik schlau machen, der kennt sich da sicher aus.

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Beleuchtung einschalten bei schlechter Sicht

Ich rege mich im Straßenverkehr nicht mehr über sehr viele Dinge auf, mit dem Alter wird man eben ruhiger und auch buchstäblich erfahrener. Doch zu den Dingen die mich aufregen zählt sicherlich das, was ich gestern bei diesem Shaycwetter mit teilweise sintflutartigen Regenfällen wieder dutzendfach gesehen habe.

Denn einigen scheint es wirklich schnurzpiepegal zu sein, ob man zum Beispiel in Gischtfontänen auch erkannt bzw. gesehen wird. Da wird trotz sehr diffuser Sichtverhältnisse zum verrecken kein Scheinwerfer angeschaltet. Doch die sollten eigentlich laut Straßenverkehrsordnung nicht nur während Dämmerung oder bei Dunkelheit, sondern auch wenn es die Sicht aus anderen Gründen erfordert, eingeschaltet werden.

Bei solchen Witterungsverhältnissen und starken Regenfällen wie zum Beispiel gestern reicht das Tagfahrlicht nicht aus, denn da leuchtet es zwar vorne doch die Rückleuchten bleiben dunkel. Und das kann dann im ungünstigsten Fall dazu führen, das man eine neue Heckpartie am Auto benötigt. Wenns ganz ungünstig läuft, landet man auch noch im Krankenhaus, da dürfte selbst die Schuldfrage nur zweitrangig sein.

Und noch ein Wort an die Granaten, die meinen das Pfützen und ganze Bäche auf der Autobahn nun wirklich kein Grund sind, den Fuß am Gaspedal mal entscheidend anzulupfen: Gerade ihr Trottel gefährdet nicht nur euch, sondern auch andere. So, dann hätten wir das ja geklärt, ich hoffe ihr haltet euch bei der nächsten Sintflut daran.

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