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So ein Foto bei Facebook kann teuer werden

fotoJeden Tag werden unzählige Fotos ins Netz gestellt.

Doch Betreiber von Websites und Nutzer von sozialen Netzwerken wie zum Beispiel Facebook, Google+, Instagram oder Twitter kommen sehr oft mit dem Gesetz in Konflikt. Nämlich dann, wenn bei abgebildeten Personen keine Einwilligung für eine Veröffentlichung eingeholt wurde. Dann droht unter Umständen eine Abmahnung und die kann richtig teuer werden. Denn das Recht am eigenen Bild gehört zum Persönlichkeitsrecht eines Menschen.

Hier bei uns in Deutschland gilt dieses Recht am eigenen Bild. Das heißt dass Fotos die für den rein privaten Gebrauch, etwa für ein Fotoalbum, kein Problem darstellen. Anders sieht dies allerdings aus, wenn man Personen ungefragt fotografiert und diese Fotos dann auch noch ohne die Einwilligung dieser Personen ins Netz stellt. Dann kann man nach dem KunstUrhG (Kunsturhebergesetz) auf Unterlassung abgemahnt werden. Dieses über 100 Jahre alte Gesetz wurde erschaffen, nachdem Fotografen versucht hatten Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen, nachdem sie sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft hatten.

Da können dann 150 Euro Abmahngebühr plus eventuelle Schadenersatzforderung auf den Fotografen zukommen. Veröffentlicht man eine Nacktaufnahme einer Person ohne deren ausdrückliche Genehmigung, kann zu den Anwaltskosten auch noch eine Entschädigungssumme von 1000 – 5000 Euro drohen. Eine Genehmigung zum Fotografieren von Personen bedeutet im übrigen nicht, dass man die Fotos auch veröffentlichen darf. Dazu ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich und diese am besten schriftlich.

Möchte man Kinderfotos im Netz veröffentlichen, ist eine Genehmigung beider Elternteile erforderlich. Ab dem 14. Lebensjahr der abgebildeten Kindes benötigt man außerdem die Einwilligung der Minderjährigen. Auch sehr beliebt ist die Veröffentlichung alter Klassenfotos. Aber Vorsicht, auch hier ist die Genehmigung aller abgebildeten Personen, sprich aller Lehrer und Schüler, erforderlich. Dieser rechtliche Schutz der fotografierten Personen besteht für die Dauer von 50 Jahren nach der Erstellung des Fotos.

Gerade bei Facebook gibt es allerdings noch eine Grauzone, denn die weitaus meisten Nutzer veröffentlichen Fotos von sich. Wenn nur die entsprechenden Freunde und da auch nicht mehr wie 100 diese Fotos ansehen können, ist der oder die abgebildete Person besser um Erlaubnis zu fragen. Denn bisher geht man davon aus, dass in diesem Fall der/die Nutzer/in seine/ihre Fotos nicht öffentlich zugängig machen möchte.

Kommen wir zum letzten zu beachtenden Fall. Wenn fremde Personen „zufällig“ auf einem Foto erscheinen, etwa beim ablichten einer Sehenswürdigkeit oder bei einer Landschaftsaufnahme, darf man als Fotograf auch ohne deren Einverständnis diese Fotos veröffentlichen. Das gilt auch für den Fall, wenn Personen etwa bei Konzerten oder bei Schützenfesten fotografiert werden. Setzt man allerdings eine Person auf diesem Foto besonders in den Fokus, kann darin unter Umständen wieder eine Abmahnung drohen.

Man kommt quasi als Fotograf fast immer mit dem Gesetz in Konflikt. Zumindest wenn man nicht fragt… Ich werde jetzt mal meine Timeline durchgehen und sehen, wen ich so alles abmahnen kann…

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Die Begrüßungs-Umfrage – Rege Teilnahme erwünscht

lupeHeute wird es hier ernst.

Ich werde heute mal eine Umfrage starten. Und ihr dürft – nein ihr müsst an dieser unfassbar interessanten Umfrage teilnehmen. Bei uns in Deutschland begrüßen oder verabschieden sich ja die allermeisten per Handschlag. Bei vertrauten Personen begrüßt oder verabschiedet man sich auch per angedeuteten Kuss auf die Wange.

Die Italiener, die Franzosen und sogar die Holländer küssen ja gerne mehrmals und das gleich rechts und links und das zwei- oder gar dreimal. Bei uns ist es überwiegend nur ein Kuss, manchmal ist es auch nur eine kurze Umarmung ganz ohne Kuss. Je nach Zusammenkunft des Freundeskreises kann dieses freundschaftliche Beschmiegen auch schon einmal in Arbeit ausarten.

Zumeist wird ja die Damenwelt mit einem Wangenkuss bedacht, beim italienischen Teil der Familie zum Beispiel begrüßen auch wir Kronen der Schöpfung uns auf diese Art. Und nun zu euch, den Hauptpersonen dieser Umfrage. Wie begrüßt ihr denn eure Freunde? Gebt ihr euch die Hand, reicht ein einfaches Hallo oder gehört ihr auch zur Wangenkuss-Fraktion? Einmal, zweimal oder dreimal?

Eure Begrüßungsvorlieben dürft, nein müsst ihr mir nun in die Kommentare posten. Oder einfach bei Facebook und Twitter antworten, wenn ihr euch hier nicht traut.

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Facebook-Seite des Blogs wird stillgelegt

facebookAb heute gibts nichts mehr…

Denn nach einer längeren Versuchsphase bin auch ich zur Erkenntnis gelangt, dass so eine „Fan-Seite“ nicht wirklich mehr Besucher bringt. Wenn ich mir mal die gleichzeitigen Veröffentlichungen und die Resonanz von Twitter ansehe, so kommen je Blogbeitrag von dort zwischen 80-100 Follower hierher. Bei Facebook sind es – wenn es gut kommt – durchschnittlich 20-30 Personen, die einen Beitrag anklicken.

Und dafür muss ich mir keinen Stress antun, ohne die regelmäßigen Leser bei Facebook jetzt vor den Kopf zu stoßen. Die Seite bleibt vorerst noch erhalten, wird aber dann demnächst zur Löschung freigegeben. Wer trotzdem weiter hier lesen möchte und mit Dingen wie einem RSS-Feed eher auf Kriegsfuß steht, bleibt aber trotzdem nicht vor der Tür. Denn statt auf der „Fan-Seite“ werden die Blogbeiträge jetzt eben wieder wie früher in meinem persönlichen Profil erscheinen.

Wer schon den RSS-Feed abonniert haben sollte und nicht alles doppelt lesen möchte, kann entweder die Beiträge bei Facebook blocken oder den Feed abbestellen. Bei Facebook findet ihr mich hier.

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