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Fotos auf dem Smartphone – Dauerhaft speichern oder löschen?

sdkarteSpeicherplatz ist nicht unendlich.

Smartphone und Digitalkamera erlauben es dem heutigen Fotografen, seine Bilder sofort zu sichten, zu bearbeiten und – da die Aufnahmen direkt auf digitalen Medien gespeichert werden – auch sofort via Internet zu versenden und oft auch dort zu bunkern. Manches Fotoalbum bei Facebook, Flickr, Google+ und Instagram und Pinterest hat so im Lauf der Zeit schon fast astronomische Größen angenommen.

So kann man heute alles fotografieren, ob es nun Alltagsgegendtände sind, die Auswüchse der letzten Fete oder die Nachbarin beim Wäsche aufhängen. Darüber hinaus lassen sich digitale Bilder beliebig mit entsprechenden Programmen und Werkzeugen bearbeiten und manipulieren. Niemand braucht mehr nach Mallorca zu fliegen, die natürliche Bräune kommt jetzt aus der farbfördernden Software. Und selbst die perfekte Bikini-Figur lässt sich am Rechner leichter erreichen als mit der besten Diät…

Und dank einer entsprechend großen Speicherkarte wird heute geknipst wie der Teufel. War man noch vor ein paar Jahren darauf aus, das wirklich jedes Foto etwas wurde weil die Entwicklung der Fotos ja Geld kostete, ist es heute im Prinzip ganz egal was einem vor die Linse läuft. Abgedrückt, fertig! Und was nichts geworden ist, wird gleich in der Kamera und spätestens am heimischen Rechner in den Datenhimmel verabschiedet.

Die Smartphone-Fotografen agieren wahrscheinlich ähnlich, wobei dort aber auch mehr Ausschuß fabriziert werden dürfte. Denn nicht jeder hat einen Account bei Instagram oder einem anderen Anbieter und deshalb dürfte auf Dauer gesehen der Speicher knapp werden, weshalb dann zwangsläufig auch mal gelöscht werden muss. Wobei meine fotografischen Auswüchse direkt auch bei OneDrive gespeichert werden, dank eines 30 GB großen Speicherplatzes ist dort reichlich Platz. Allerdings sortiere ich die wirklichen Schrott-Fotos auch regelmäßig aussortiere.

Was macht ihr eigentlich mit euren Smartphone-Fotos? Speichert ihr diese auf dem Rechner oder bei einem Online-Dienst? Oder löscht ihr lieber mal ältere Aufnahmen um wieder Platz auf der SD-Karte zu schaffen?

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Was in einer Minute im Social Network passiert

Es ist schon faszinierend…

Wenn man sich mal vor Augen führt welche riesigen Datenmengen täglich im Netz kursieren, dann kann man bei diesen Zahlen schon mal den Überblick verlieren. Alleine die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram usw. müssen täglich eine wahre Datenflut verarbeiten. Die Spezialisten von Domo haben zu diesem Thema eine Infografik erstellt die zeigt, was täglich in nur 60 Sekunden so in den Netzwerken abgeht.

Alleine Facebook muss in jeder Minute über 4,1 Millionen Beiträge verarbeiten, hochgerechnet auf eine Stunde ergibt das fast 250 Millionen Beiträge, an einem Tag kommen unfassbare 6 Milliarden Beiträge zusammen. Bei YouTube werden während 60 Sekunden 300 Stunden Videomaterial hochgeladen und bei Twitter werden binnen einer Minute fast 350.000 Tweets abgesetzt.

Gigantische Zahlen die belegen, wie sehr das Netz unser tägliches Leben beeinflußt. Die gesamte Statistik kann man sich in der nachfolgenden Infografik anschauen.

via entrepreneur.com

https://www.domo.com/
© domo.com

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So ein Foto bei Facebook kann teuer werden

fotoJeden Tag werden unzählige Fotos ins Netz gestellt.

Doch Betreiber von Websites und Nutzer von sozialen Netzwerken wie zum Beispiel Facebook, Google+, Instagram oder Twitter kommen sehr oft mit dem Gesetz in Konflikt. Nämlich dann, wenn bei abgebildeten Personen keine Einwilligung für eine Veröffentlichung eingeholt wurde. Dann droht unter Umständen eine Abmahnung und die kann richtig teuer werden. Denn das Recht am eigenen Bild gehört zum Persönlichkeitsrecht eines Menschen.

Hier bei uns in Deutschland gilt dieses Recht am eigenen Bild. Das heißt dass Fotos die für den rein privaten Gebrauch, etwa für ein Fotoalbum, kein Problem darstellen. Anders sieht dies allerdings aus, wenn man Personen ungefragt fotografiert und diese Fotos dann auch noch ohne die Einwilligung dieser Personen ins Netz stellt. Dann kann man nach dem KunstUrhG (Kunsturhebergesetz) auf Unterlassung abgemahnt werden. Dieses über 100 Jahre alte Gesetz wurde erschaffen, nachdem Fotografen versucht hatten Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen, nachdem sie sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft hatten.

Da können dann 150 Euro Abmahngebühr plus eventuelle Schadenersatzforderung auf den Fotografen zukommen. Veröffentlicht man eine Nacktaufnahme einer Person ohne deren ausdrückliche Genehmigung, kann zu den Anwaltskosten auch noch eine Entschädigungssumme von 1000 – 5000 Euro drohen. Eine Genehmigung zum Fotografieren von Personen bedeutet im übrigen nicht, dass man die Fotos auch veröffentlichen darf. Dazu ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich und diese am besten schriftlich.

Möchte man Kinderfotos im Netz veröffentlichen, ist eine Genehmigung beider Elternteile erforderlich. Ab dem 14. Lebensjahr der abgebildeten Kindes benötigt man außerdem die Einwilligung der Minderjährigen. Auch sehr beliebt ist die Veröffentlichung alter Klassenfotos. Aber Vorsicht, auch hier ist die Genehmigung aller abgebildeten Personen, sprich aller Lehrer und Schüler, erforderlich. Dieser rechtliche Schutz der fotografierten Personen besteht für die Dauer von 50 Jahren nach der Erstellung des Fotos.

Gerade bei Facebook gibt es allerdings noch eine Grauzone, denn die weitaus meisten Nutzer veröffentlichen Fotos von sich. Wenn nur die entsprechenden Freunde und da auch nicht mehr wie 100 diese Fotos ansehen können, ist der oder die abgebildete Person besser um Erlaubnis zu fragen. Denn bisher geht man davon aus, dass in diesem Fall der/die Nutzer/in seine/ihre Fotos nicht öffentlich zugängig machen möchte.

Kommen wir zum letzten zu beachtenden Fall. Wenn fremde Personen „zufällig“ auf einem Foto erscheinen, etwa beim ablichten einer Sehenswürdigkeit oder bei einer Landschaftsaufnahme, darf man als Fotograf auch ohne deren Einverständnis diese Fotos veröffentlichen. Das gilt auch für den Fall, wenn Personen etwa bei Konzerten oder bei Schützenfesten fotografiert werden. Setzt man allerdings eine Person auf diesem Foto besonders in den Fokus, kann darin unter Umständen wieder eine Abmahnung drohen.

Man kommt quasi als Fotograf fast immer mit dem Gesetz in Konflikt. Zumindest wenn man nicht fragt… Ich werde jetzt mal meine Timeline durchgehen und sehen, wen ich so alles abmahnen kann…

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