Tugce – Ein paar Gedanken zum Jugendstrafrecht

papierSehr viel ist in letzter Zeit darüber geschrieben worden.

Gestern ist die die 23-jährige Tugce in ihrer Geburtsstadt Bad Soden-Salmünster beigesetzt worden. Die junge Frau hatte Zivilcourage bewiesen und ihren Mut letztendlich mit dem Leben bezahlt. Ein hoher Preis für etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. In den diversen Medien wird Tugce nun zur Symbolfigur für Zivilcourage gemacht, was sie sicherlich auch ist, doch in wenigen Wochen schon wieder vergessen sein wird. Traurig aber wahr…

Und jetzt wird es höchste Zeit, zumindest unser derzeitiges Strafrecht wenigstens in einigen Punkten einmal dringend zu reformieren. Denn es kann nicht sein, dass Jugendliche mit 16 Jahren Auto fahren und wählen dürfen, somit also als Erwachsene behandelt werden, wenn es um Straftaten geht aber selbst mit 18 Jahren noch als Kinder gelten. Da muss in meinen Augen dringend nachgebessert werden…

Und wenn ich dann lesen muss dass der Täter, dem man wenn man das „Tatvideo“ gesehen hat eventuell noch zugestehen kann das er im Affekt gehandelt hat, mit etwas Glück sogar nur eine Verwarnung bekommt, dann schwillt mir doch der Kamm. Selbst bei einem Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge wird er mit einem einigermaßen talentierten Verteidiger keine „gerechte“ Strafe bekommen, weil der Winkeladvokat ihm eine beschissene Jugend attestiert und weil der 18-jährige zur Tatzeit auch noch besoffen war.

Selbst vor dem Hintergrund das gegen den Täter unter anderem schon wegen schwerer Körperverletzung ermittelt wurde, gibt es kein Mindeststrafmaß im Jugendstrafrecht. Welches die mutige Tugce leider auch nicht wieder lebendig machen würde. Mein Vorschlag wäre: Den Täter in seine Heimat Serbien abschieben, verurteilen und einsitzen lassen. Und ihn nicht auf unsere Kosten inhaftieren, resozialisieren und erst recht nicht wieder in Deutschland leben lassen!

Wenn selbst bei solchen Straftaten wie Tötung keine langjährigen Haftstrafen auch bei Jugendlichen verhängt werden darf man sich nicht wundern, wenn demnächst aus „Lust und Laune“ Menschen getötet werden weil die Täter genau wissen, das sie die höchstens zu erwartende Strafe auf einer Backe absitzen. Doch solange jeder erwachsene Ladendieb härter bestraft wie ein Mörder, ist das Jugendstrafrecht ein Witz.

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