Ein fauler Kompromiss – Der Fall Edathy

nurmalsoUnser Rechtssystem hat Lücken…

Und wenn man den Fall Sebastian Edathy betrachtet hat unser Rechtssystem sogar große Lücken. Zwar ist es nach geltendem Recht in Ordnung wenn ein Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten ein Verfahren gegen Auflagen einstellt. Doch mal unter uns Kegelschwestern, ist das wirklich in Ordnung?

Der §153 sieht vor, dass ein Prozess unter Zustimmung der oben genannten ein Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ oder gegen Auflagen eingestellt werden kann, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist. Als mögliche Auflage gilt unter anderem die Zahlung eines Geldstrafe zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Der Angeklagte gilt dann auch weiterhin als unschuldig. Doch da wird der geneigte Bundesbürger stutzig.

Unschuldig? Ist jemand wie Edathy wirklich unschuldig? Jemand der monatelang jede Schuld von sich wies und erst nach diesem zwar rechtlich korrekten aber in den Augen der Öffentlichkeit faulen Kompromiss mit der Staatsanwaltschaft seine Schuld gestand? Er hat Bilder und Filme mit minderjährigen Jungen aus dem Netz herunter geladen und im Prinzip die Fehler nur bei anderen gesucht. Ein Unrechtsbewusstsein sucht man bei ihm vergeblich, wie auch sein gestriges Posting bei Facebook zeigt.

Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. – Ich weise darauf hin, dass ein „Geständnis“ ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Wortlaut der Erklärung einverstanden. Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden.

Quelle: S.Edathy bei Facebook

Ob und wie seine Parteigenossen von der SPD in den Fall eingeweiht waren wird niemand mehr erfahren. Auch wenn eine politische Aufarbeitung angesichts noch vieler offener Fragen noch aussteht. Aber wahrscheinlich interessiert das in wenigen Wochen schon niemanden mehr, wenn der Fall Edathy aus den Schlagzeilen verschwunden ist. Die zuständige Staatsanwaltschaft dürfte sich angesichts des ausgehandelten, halbgaren Kompromisses in den Hintern beißen, denn sie konnte Edathy nicht glasklar überführen, anklagen und einer härteren Strafe zuführen.

Das was Edathy zugegeben hat dürfte wahrscheinlich nur das gewesen sein, was er – um straffrei davon zu kommen – unbedingt gestehen musste. Die Zahlung von 5000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen dürfte für ihn das kleinere Übel sein, wenn gleich er sich wohl seine Zukunft in Deutschland verbaut haben dürfte. Seine mickrige Entschuldigung dürfte auch nur im Rahmen dieses Geständnisses „erpresst“ worden sein, denn wirkliche Reue zeigte er damit nicht.

Jeder der sich unerlaubt Spielfilme oder Musik aus dem Internet besorgt wird in Deutschland härter bestraft. Und über eine wirkliche Bestrafung sollte man im Fall Edathy auch nicht reden. Ein Kompromiss, nicht mehr und nicht weniger. Ein Kompromiss bei dem Edathy gut weggekommen ist. Zu gut in meinen Augen… Da sollte unser Rechtssystem dringend nachgebessert werden.

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