Urteil

Die Sache mit der Parkscheibe im Seitenfenster

parkscheibe

Gestern in Koblenz…

Als ich von einem Termin ans Auto zurück kam, da lachte zwar die Sonne am Himmel aber mir fiel auch gleich dieser kleine weiße Zettel auf, der vorne am Scheibenwischer klemmte. Ich konnte mir zwar nicht erklären weshalb ich da aufgefallen war, schaute vorsichtshalber aber noch mal aufs Smartphone um sicher zu sein, die erlaubte Parkzeit von 2 Stunden nicht überschritten zu haben. Ein zweiter Blick auf die Parkscheibe bestätigte mir, das da der Hase nicht im Pfeffer liegen konnte.

Also habe ich das Zettelchen mal vom Scheibenwischer genommen. Und war dann doch überrascht, das man mir „Parken ohne Parkscheibe“ anlastete. Gut, 15 Euro ist jetzt nicht die Welt noch dazu, wenn die von der Firma bezahlt werden. Trotzdem krallte ich mir gleich mal die Hilfspolizistin, die ich gute 50 Meter weiter erblickte. Ich erklärte ihr mein Anliegen und konnte sie tatsächlich davon überzeugen, mit mir zurück zum Auto gehen.

Und während wir dann dort so diskutierten, kramte sie auf ihrem Smartphone ein Bildchen meiner Windschutzscheibe hervor, wo keine Parkscheibe ersichtlich war. Ich bat sie dann zur Beifahrerseite und zeigte ihr die Parkscheibe mit der eingestellten Ankunftszeit. Worauf sie mir erklärte, das diese Parkscheibe nur hinter der Windschutzscheibe zulässig wäre. Dann hab ich die Lieblingssuchmaschine angeworfen und ihr das gezeigt:

Generell herrscht die Vorstellung, Parkscheibe – natürlich korrekt eingestellt – und Parkschein müssen gut sichtbar durch die Frontscheibe auf dem Armaturenbrett liegen. Und das am besten noch so herum, dass sie von außen leicht lesbar sind, ohne sich den Nacken verdrehen zu müssen. Stimmt nicht, urteilte das Amtsgericht Lüdinghausen (Az. 19 OWi -89 Js 399/15-25/15). Es gäbe keine Vorschrift, wo die Parkscheibe im Auto liegen soll, wichtig sei nur: Sie muss gut lesbar sein. Auch die Platzierung im Seitenfenster oder auf der Hutablage unter der Heckscheibe erfüllt diesen Zweck, so die Lüdinghausener Richter.

Quelle: Link.

Gut, sie sagte dann das ihr das nicht bekannt wäre und sie auch nicht darauf geachtet hätte. Die Verwarnung nahm sie nicht zurück sondern erklärte mir, das sie das erst einmal klären musste. Ich hab dann vorsichtshalber noch ein Foto der Parkscheibe mit Uhrzeit gemacht und sie machte sich eine Notiz. Und jetzt bin ich mal gespannt, ob da noch etwas kommt oder die Sache im Sande verläuft.

Euer Tipp?

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Neues aus dem Dopingsumpf: Russische Sportler teilweise rehabilitiert

Das der internationale Sport nicht aus den Doping-Schlagzeilen herauskommt, ist ja schon lange bekannt.

Da in den populären Sportarten, ob nun im Sommer oder im Winter, heutzutage ganz schön viel Geld zu verdienen ist, greifen einige Sportler zu unerlaubten Mitteln. Und mittlerweile dürfte bei fast allen Nationen das Thema Doping nur noch Brechreiz auslösen. Zumindest bei den Nationen, die den Kampf gegen Doping noch nicht ganz aufgegeben haben. Auch wenn das heute fast schon blauäugig wirkt…

Vor allem nach dem gestrigen Urteil des Internationalen Sportgerichtshof (CAS), der trotz nachgewiesenem „staatlich verordnetem Dopings“ 28 russische Wintersportler quasi rehabilitierte, weil man den einzelnen Sportlern nichts nachweisen konnte. Die Aussagen von Grigori Rodschenkow, ehemals Leiter des russischen Anti-Doping-Labors, der 2014 eigenhändig verbotene Substanzen verabreicht hat und sich später in die USA absetzte und wo er zum Kronzeugen des IOC wurde, waren dem CAS offensichtlich nicht glaubwürdig genug.

Vielleicht wollte man aber auch das in letzter Zeit ziemlich belastete Verhältnis des IOC zu Russland nicht noch mehr zerrütten oder hatte ganz einfach Angst vor der eigenen Courage. Die „sauberen“ Athleten dürften sich jetzt in jedem Fall noch mehr verarscht vorkommen und der gemeine Sportfan schüttelt nur mit dem Kopf und kann so viel Ignoranz nicht fassen.

Alle Dopingfander dieser Welt können theoretisch ihren Job jetzt an den Nagel hängen, denn wenn man es noch nicht einmal schafft Dopingproben so zu verschließen, das sie nicht ausgetauscht oder anderweitig manipuliert werden können, dann sollte man Doping besser für alle freigeben. Dann kann jeder Sportler selbst entscheiden, ob er sich unter Umständen seine Gesundheit für eine Menge Geld ruiniert.

Grafikquelle: © Wikipedia
Videoquelle: tagesschau.de

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Ein fauler Kompromiss – Der Fall Edathy

nurmalsoUnser Rechtssystem hat Lücken…

Und wenn man den Fall Sebastian Edathy betrachtet hat unser Rechtssystem sogar große Lücken. Zwar ist es nach geltendem Recht in Ordnung wenn ein Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten ein Verfahren gegen Auflagen einstellt. Doch mal unter uns Kegelschwestern, ist das wirklich in Ordnung?

Der §153 sieht vor, dass ein Prozess unter Zustimmung der oben genannten ein Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ oder gegen Auflagen eingestellt werden kann, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist. Als mögliche Auflage gilt unter anderem die Zahlung eines Geldstrafe zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Der Angeklagte gilt dann auch weiterhin als unschuldig. Doch da wird der geneigte Bundesbürger stutzig.

Unschuldig? Ist jemand wie Edathy wirklich unschuldig? Jemand der monatelang jede Schuld von sich wies und erst nach diesem zwar rechtlich korrekten aber in den Augen der Öffentlichkeit faulen Kompromiss mit der Staatsanwaltschaft seine Schuld gestand? Er hat Bilder und Filme mit minderjährigen Jungen aus dem Netz herunter geladen und im Prinzip die Fehler nur bei anderen gesucht. Ein Unrechtsbewusstsein sucht man bei ihm vergeblich, wie auch sein gestriges Posting bei Facebook zeigt.

Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. – Ich weise darauf hin, dass ein „Geständnis“ ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Wortlaut der Erklärung einverstanden. Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden.

Quelle: S.Edathy bei Facebook

Ob und wie seine Parteigenossen von der SPD in den Fall eingeweiht waren wird niemand mehr erfahren. Auch wenn eine politische Aufarbeitung angesichts noch vieler offener Fragen noch aussteht. Aber wahrscheinlich interessiert das in wenigen Wochen schon niemanden mehr, wenn der Fall Edathy aus den Schlagzeilen verschwunden ist. Die zuständige Staatsanwaltschaft dürfte sich angesichts des ausgehandelten, halbgaren Kompromisses in den Hintern beißen, denn sie konnte Edathy nicht glasklar überführen, anklagen und einer härteren Strafe zuführen.

Das was Edathy zugegeben hat dürfte wahrscheinlich nur das gewesen sein, was er – um straffrei davon zu kommen – unbedingt gestehen musste. Die Zahlung von 5000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen dürfte für ihn das kleinere Übel sein, wenn gleich er sich wohl seine Zukunft in Deutschland verbaut haben dürfte. Seine mickrige Entschuldigung dürfte auch nur im Rahmen dieses Geständnisses „erpresst“ worden sein, denn wirkliche Reue zeigte er damit nicht.

Jeder der sich unerlaubt Spielfilme oder Musik aus dem Internet besorgt wird in Deutschland härter bestraft. Und über eine wirkliche Bestrafung sollte man im Fall Edathy auch nicht reden. Ein Kompromiss, nicht mehr und nicht weniger. Ein Kompromiss bei dem Edathy gut weggekommen ist. Zu gut in meinen Augen… Da sollte unser Rechtssystem dringend nachgebessert werden.

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