
Autofahrer und Radfahrer werden wahrscheinlich nie beste Freunde werden.
Die Radfahrer beschweren sich, das sie durch rücksichtslose oder unachtsame Autofahrer unnötig gefährdet werden. Die Autofahrer beschweren sich, weil sich in ihren Augen die Radfahrer auch nicht immer verkehrskonform verhalten. Offiziell heißt es ja, das man innerorts möglichst 1,5 Meter Abstand zu den Zweirädern halten soll, außerorts besser sogar 2 Meter. Wobei sich die StVO da nur sehr ungenau ausdrückt denn dort heißt es unter anderem:
„Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.“ Und weiter: „Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.“
So weit, so gut. Im tatsächlichen Straßenverkehr entstehen aber oft haarsträubende Situationen. Zuletzt wäre ich beinah selbst einem Weibchen drauf geknallt, die hier in der Nähe auf dem Grengeler Mauspfad mit erlaubten 80 km/h unterwegs war, ich mit Abstand hinter ihr. Die Vollbremsung die sie plötzlich hinlegte war schon zirkusreif und auch bei mir hieß es Anker werfen. Als sie dann einen Radfahrer überholte, nahm ich dann auch den Fluch zurück der mir vorher entfleuchte.
Doch was suchte dieser Clown eigentlich auf der Straße? Denn auf dem Mauspfad gibt es in beiden Fahrtrichtungen einen Radweg, wo man sich als Radfahrer quasi fast gefahrlos abstrampeln kann. Gestern am frühen Abend dann ein weiteres Beispiel. Ich wollte kurz in den Nachbarstadtteil zu einem Kollegen fahren, um diesem noch ein paar benötigte Unterlagen zu bringen. Es war gut Betrieb auf der Fahrbahn, doch alle fuhren nur so knapp 30. Den Grund sah ich wenig später in einer Kurve.
Da fuhr nämlich ein Rudel auf Rennrädern und das schön zu dritt nebeneinander. Da kann einem als Autofahrer natürlich schon mal der Kamm schwellen. Und jeder der überholte bekam einen netten Finger gezeigt und irgendetwas unverständliches, eventuell ein Schimpfwort, mit auf den Weg. Auch ich… Nur wie soll man denn da Abstand halten, wenn diese Radler schon eine Fahrbahn in Beschlag nehmen? Gut, für meinen freundlichen Finger hab ich mich übrigens auf meine eigene Art bedankt…
Ich habe vor den Herren auf ihre Geschwindigkeit abgebremst und zufällig war gerade meine Windschutzscheibe ziemlich verdreckt. Und zufällig stehen zwei der vier Düsen nicht so wie sie eigentlich sollten. Naja, Wasser schadet ja keinem und als ich im Rückspiegel sah das die Herren wild gestikulieren habe ich das so gedeutet, das sie noch mehr davon wollten. Also habe ich es regnen lassen bis nichts mehr raus kam… Nur schade das kein Dauerfrost war, dann wären sie nämlich gleich erstarrt.
Ein Rudel Radfahrer darf ab einer gewissen Größe durchaus nebeneinander fahren (zumindest 2 nebeneinander, soweit ich weiß)…
Könnte sein, von 2 nebeneinander hab ich auch schon gehört. Aber wie sieht es mit dem Radweg aus, muss der nicht genutzt werden? Breit genug wäre er…
Die STVO wurde u.a. zum Thema Überholabstand wie folgt geändert: Innerorts sind 1,5 m und ausserorts 2,0 m einzuhalten. (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html)
Ab 16 Fahrrädern gilt die Regelung, das es als Verband gilt (https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-fahrradfahrer/duerfen-radfahrer-nebeneinander-fahren.html)
„Nass spritzen“ könnte auch als Tatbestand eines „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ gewertet werden. Ganz dünnes Eis für Autofahrer.
Zu Punkt 1: Und was mache ich bei 3 Fahrern nebeneinander? Dann darf ich ja theoretisch nicht überholen, weil ich den Abstand nicht einhalten kann…
Bei Punkt 2 steht aber auch: Radfahrer müssen grundsätzlich hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur dann fahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
Und das mit dem nass spritzen war ja meiner verdreckten Scheibe zu verdanken, muss meine Düseneinstellung nochmal kontrollieren. Im übrigen danke für die Links.
Genau. Da darf nicht überholt werden. Es sei denn, die Strasse wäre breit genug oder ein zweiter Fahrstreifen vorhanden. Auch nicht mit „erzieherischer Absicht“. Denn nur weil die 3 Radfahrer etwas unrechtes machen, darf man nicht über sie „richten“.
Ich bin begeistert, da hilft dann wohl nur noch eine Reißzweckenkanone…