Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß §142 StGB

reisszweckenEs hätte ein schöner Tag werden können.

Denn zumindest schneite es gestern hier oben im Schwarzwald nicht mehr und sogar die Sonne ließ sich mehrmals blicken. Wenn da nicht diese Sache gewesen wäre… Ich hatte beruflich in Villingen-Schwenningen zu tun, genauer gesagt in einem relativ großen Einkaufszentrum. Reichlich Parkplätze waren vorhanden, als ich gegen 9 Uhr dort eintrudelte. Meine Laune war bestens, was sich allerdings knapp 2 Stunden später entscheidend ändern sollte.

Denn als ich zum Auto zurück kam, da hatte mir jemand ein mächtiges Monogramm in den hinteren Radlauf der Beifahrerseite geritzt und sogar den Holm darunter fies eingedengelt. Blaue Farbe tackerte deutlich sichtbar dort und die gehörte nicht zu meinem Auto. Wahrscheinlich hätte ich es da überhaupt noch nicht bemerkt, wenn ich nicht zufällig ein paar Aktenordner von der Beifahrerseite aus ins Auto gepackt hätte. Natürlich hatte auch niemand einen Zettel oder ähnliches mit Adresse und/oder Telefonnummer hinterlassen, was meine Stimmung nochmals verschlechterte.

Also habe ich bei den blauen Jungs angerufen die mich allerdings – ais Mangel an Fahrzeugen – darum baten, bei ihnen in der Wache vorbei zu schauen. Noch schnell ein paar Fotos gemacht und dann die knapp 4 Kilometer zur Polizeiwache gefahren. Dort besah sich ein Polizist den Schaden, machte auch noch ein Foto und ging dann daran, eine Anzeige gegen Unbekannt aufzunehmen. Als ich anschließend die Anzeige unterschrieb fragte mich dann der Polizist, ob ich mich schon ans Centermanagement des Einkaufstempels gewendet hätte, denn soviel er wisse wäre dort eine Parkplatzüberwachung per Kamera installiert. Ich halte zwar nicht viel von Überwachung aber in dem Fall…

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Also bin ich nochmal zurück gefahren und hab mich ans Centermanagement gewendet. Nachdem ich die ungefähre „Tatzeit“ geschildert hatte, notierte sich das einer der Herren meine Telefonnummer, Kennzeichen und Autotyp und versprach, sich das Band dementsprechend anzusehen. Dann habe ich mich bedankt, verabschiedet und bin gefahren. Gegen 14 Uhr klingelte das Handy und ich bekam mitgeteilt, dass man zwar das Kennzeichen nicht zweifelsfrei erkennen konnte, aber die Farbe stimmte und der Fahrzeugtyp sei relativ selten in der Gegend. Noch dazu könne man den Unfallhergang deutlich auf dem Band erkennen.

Man hätte die entsprechende Sequenz gesichert, man dürfe dieses Band aber nicht an mich weitergeben. Statt dessen hätte man sich mit der Polizei in Verbindung gesetzt, die das jetzt weiter verfolgen würde. Naja, wenigstens halbwegs gute Nachrichten und ich habe die Hoffnung, dass man den/die Verursacher(in) so finden kann. Wobei ich allerdings auch nicht nachvollziehen kann, sich in so einem Fall einfach zu verpissen. Wofür gibt es schließlich Versicherungen?

Ab jetzt heißt es also Abwarten und Tee trinken. Und ich bin wirklich gespannt, ob man ihn/sie findet oder ob der Schaden zu Lasten der Firma geht. Ich werde berichten…