Ein paar Tipps um lästige Werbeanrufer abzuwimmeln

tippWerbeanrufe sind ja offiziell verboten…

Und trotzdem gehen hier in der heimischen Kemenate und sicherlich auch bei einigen von euch immer mal wieder Anrufe ein, die sich um dieses Verbot einen Dreck scheren. Leider kann man diese Produktanpreisungen nicht wie im Mailpostfach ausfiltern, trotzdem gibt es auch einige Tricks, wie man die unerwünschten Anrufer schnell wieder los wird. Sehr oft reicht da schon ein einfaches „Woher haben Sie denn meine Telefonnummer?“ um den Anrufer zum Auflegen zu bewegen. Doch es gibt auch hartnäckige Werber…

Als unerwünschte telefonische Werbung, auch Cold Calls, Kaltanrufe oder Kaltakquise, gelten so genannte Initiativ-Anrufe durch Unternehmen gegenüber Privatpersonen. Derartige, vom Angerufenen nicht ausdrücklich genehmigte Anrufe werden in Deutschland durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt.
Bei Missbrauch oder Zuwiderhandlung ist seit dem 9. Oktober 2013 ein Bußgeld bis zu 300.000 € möglich, § 20 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die zwischen dem 4. August 2009 und dem 9. Oktober 2013 geltende Bußgeldobergrenze wurde durch Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken versechsfacht.
Quelle: Wikipedia

Und da muss man schon teilweise härtere Geschütze auffahren. Einfach auflegen hilft da nicht immer, denn schließlich möchte der Werber Geld verdienen und wird es im Zweifelsfall in den nächsten Tagen noch mehrmals versuchen. Ich mache mir ja meistens einen Spaß daraus und verwickele den Menschen am anderen Ende der Leitung in ein Gespräch. So wie das Weibchen gestern, die musste sich dann von mir einiges über die Chancen zum Verbleib des 1.FC Köln in der Bundesliga anhören, bevor ich ihr dann mitteilte, dass jetzt leider das Essen auf den Tisch käme und ich das Gespräch beenden müsse. Und ich habe sie auch überhaupt nicht gefragt, was sie mir eigentlich andrehen wollte…

Sprachfaule Menschen sollten sich nur die nachfolgenden Tipps verinnerlichen, um lästige Werbeanrufer abzuwimmeln.

  • Man sollte als erstes immer nach dem Vor- und Nachnamen des Anrufers fragen. Im Normalfall wird der Anrufer seinen Namen nicht nennen und das „geplante“ Gespräch ist schnell beendet. Nennt er doch einen Namen dann…

  • …sollte man den Anrufer darauf hinweisen, dass sein Werbeanruf rechtswidrig ist. Hat man ihn danach immer noch an der Backe…

  • …sollte man darauf hinweisen, dass das Gespräch automatisch mitgeschnitten wird. Auch wenn man vielleicht die technische Möglichkeit dazu nicht hat reicht dieses Aussage oft, dass der Anrufer das Gespräch beendet.

  • Hat man einen hartnäckigen Werber an der Strippe, sollte man gleich nach dem Namen, der Adresse, der Telefonnummer und dem Namen eines Ansprechpartners des beworbenen Unternehmens fragen. Mit Sicherheit wird der Werber auf stetiges nachfragen das Gespräch schnell beenden. Denn die meisten Anrufe kommen aus einem externen Call Center, die sich auf Telefonwerbung im Auftrag eines Kunden spezialisiert haben. Im Normalfall werden aber telefonisch keine Daten über das entsprechende Unternehmen mitgeteilt.

  • Nicht versäumen sollte man auch den Anrufer danach zu fragen, wie er an die Telefonnummer gekommen ist. Auch darauf wird man im Normalfall keine Auskunft erhalten, da hilft dann nur noch…

  • … dem Anrufer rechtliche Konsequenzen anzudrohen. In jedem Fall sollte man jeden Anruf der Bundesnetzagentur melden. Da werbemäßige Anrufe mit unterdrückter Rufnummer verboten sind kann man dort auch in Erfahrung bringen, welches Unternehmen hinter einer Rufnummer steckt.

  • Weiterführende Links:

  • Bundesministerium der Justiz: Unerwünschte Telefonwerbung
  • Wettbewerbszentrale: Hinweise zur Beschwerdestelle
  • Verbraucherzentrale: Beitrag zur Telefonwerbung