Die Sache mit der Parkscheibe im Seitenfenster

parkscheibe

Gestern in Koblenz…

Als ich von einem Termin ans Auto zurück kam, da lachte zwar die Sonne am Himmel aber mir fiel auch gleich dieser kleine weiße Zettel auf, der vorne am Scheibenwischer klemmte. Ich konnte mir zwar nicht erklären weshalb ich da aufgefallen war, schaute vorsichtshalber aber noch mal aufs Smartphone um sicher zu sein, die erlaubte Parkzeit von 2 Stunden nicht überschritten zu haben. Ein zweiter Blick auf die Parkscheibe bestätigte mir, das da der Hase nicht im Pfeffer liegen konnte.

Also habe ich das Zettelchen mal vom Scheibenwischer genommen. Und war dann doch überrascht, das man mir „Parken ohne Parkscheibe“ anlastete. Gut, 15 Euro ist jetzt nicht die Welt noch dazu, wenn die von der Firma bezahlt werden. Trotzdem krallte ich mir gleich mal die Hilfspolizistin, die ich gute 50 Meter weiter erblickte. Ich erklärte ihr mein Anliegen und konnte sie tatsächlich davon überzeugen, mit mir zurück zum Auto gehen.

Und während wir dann dort so diskutierten, kramte sie auf ihrem Smartphone ein Bildchen meiner Windschutzscheibe hervor, wo keine Parkscheibe ersichtlich war. Ich bat sie dann zur Beifahrerseite und zeigte ihr die Parkscheibe mit der eingestellten Ankunftszeit. Worauf sie mir erklärte, das diese Parkscheibe nur hinter der Windschutzscheibe zulässig wäre. Dann hab ich die Lieblingssuchmaschine angeworfen und ihr das gezeigt:

Generell herrscht die Vorstellung, Parkscheibe – natürlich korrekt eingestellt – und Parkschein müssen gut sichtbar durch die Frontscheibe auf dem Armaturenbrett liegen. Und das am besten noch so herum, dass sie von außen leicht lesbar sind, ohne sich den Nacken verdrehen zu müssen. Stimmt nicht, urteilte das Amtsgericht Lüdinghausen (Az. 19 OWi -89 Js 399/15-25/15). Es gäbe keine Vorschrift, wo die Parkscheibe im Auto liegen soll, wichtig sei nur: Sie muss gut lesbar sein. Auch die Platzierung im Seitenfenster oder auf der Hutablage unter der Heckscheibe erfüllt diesen Zweck, so die Lüdinghausener Richter.

Quelle: Link.

Gut, sie sagte dann das ihr das nicht bekannt wäre und sie auch nicht darauf geachtet hätte. Die Verwarnung nahm sie nicht zurück sondern erklärte mir, das sie das erst einmal klären musste. Ich hab dann vorsichtshalber noch ein Foto der Parkscheibe mit Uhrzeit gemacht und sie machte sich eine Notiz. Und jetzt bin ich mal gespannt, ob da noch etwas kommt oder die Sache im Sande verläuft.

Euer Tipp?

1 Kommentar zu „Die Sache mit der Parkscheibe im Seitenfenster“

Kommentarfunktion geschlossen.