Straßenverkehrsordnung

Beleuchtung einschalten bei schlechter Sicht

Ich rege mich im Straßenverkehr nicht mehr über sehr viele Dinge auf, mit dem Alter wird man eben ruhiger und auch buchstäblich erfahrener. Doch zu den Dingen die mich aufregen zählt sicherlich das, was ich gestern bei diesem Shaycwetter mit teilweise sintflutartigen Regenfällen wieder dutzendfach gesehen habe.

Denn einigen scheint es wirklich schnurzpiepegal zu sein, ob man zum Beispiel in Gischtfontänen auch erkannt bzw. gesehen wird. Da wird trotz sehr diffuser Sichtverhältnisse zum verrecken kein Scheinwerfer angeschaltet. Doch die sollten eigentlich laut Straßenverkehrsordnung nicht nur während Dämmerung oder bei Dunkelheit, sondern auch wenn es die Sicht aus anderen Gründen erfordert, eingeschaltet werden.

Bei solchen Witterungsverhältnissen und starken Regenfällen wie zum Beispiel gestern reicht das Tagfahrlicht nicht aus, denn da leuchtet es zwar vorne doch die Rückleuchten bleiben dunkel. Und das kann dann im ungünstigsten Fall dazu führen, das man eine neue Heckpartie am Auto benötigt. Wenns ganz ungünstig läuft, landet man auch noch im Krankenhaus, da dürfte selbst die Schuldfrage nur zweitrangig sein.

Und noch ein Wort an die Granaten, die meinen das Pfützen und ganze Bäche auf der Autobahn nun wirklich kein Grund sind, den Fuß am Gaspedal mal entscheidend anzulupfen: Gerade ihr Trottel gefährdet nicht nur euch, sondern auch andere. So, dann hätten wir das ja geklärt, ich hoffe ihr haltet euch bei der nächsten Sintflut daran.

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Einfach mal den Blinker setzen

blinkerJeden Tag das gleiche…

Eigentlich ist der Blinker oder wie er korrekt nach Straßenverkehrsordnung heißt – der Fahrtrichtungsanzeiger – ja ein recht nützliches Zubehör, dass an motorisierten Fahrzeugen verbaut ist. Eigentlich… Denn leider nutzen dieses sehr nützliche Bauteil zunehmend weniger Verkehrsteilnehmer.

Da kann es dann schon einmal vorkommen dass man auf der Autobahn auch einmal rigoros den Anker werfen muss, weil wieder so ein Blödmannsgehilfe die Spur gewechselt hat ohne den Blinker zu benutzen. Und weil man als Auffahrender dann mal freundlich die Lichthupe benutzt, bekommt man beim erneuten Richtungswechsel des Blödmannsgehilfen zumeist auch noch einen freundlichen Mittelfinger gezeigt…

Auch in einem Kreisverkehr ist es eigentlich vorgeschrieben, die Ausfahrt per Blinker anzuzeigen. Oft ist dies in einem Kreisverkehr sogar noch per Schriftzeichen „Blinker benutzen“ angezeigt. Doch die meisten können entweder nicht lesen oder haben eine unheilbare Augenkrankheit, jedenfalls hält sich die Mehrzahl der Blödmannsgehilfen nicht daran.

Dabei kann man einen Fahrtrichtungsanzeiger sehr praktisch mit nur einem Finger in Bewegung setzen und man setzt sich nicht der Gefahr aus, sich bei dieser Bewegung zu verletzen. Vielleicht schafft es die Autoindustrie auch irgendwann einmal, den Blinker per Gedankengang auszulösen. Gut, eine zu umschiffende Klippe wäre in diesem Fall die Tatsache, dass die weibliche Autofahrergemeinde zumeist das andere rechts und das andere links meint.

Aber auch das sollte zu lösen sein, ich gebe jedenfalls die Hoffnung nicht auf…

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